SKS-Schein beim Lehrbuchautor

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SKS-Schein

Der SKS-Schein (Sportküstenschiffer-Schein) ist ein amtlicher Führerschein für Segelyachten. Der Sportbootführerschein See gilt nur für Boote unter Antriebsmaschine. In der Scheckkarte sind Boote mit Segelantrieb explizit ausgeschlossen. Nur an der deutschen Küste ist Segeln auch ohne Führerschein erlaubt; im Ausland ist dies anders.

Benötigt wird der SKS-Schein in jedem Fall zum Chartern und Versichern einer Segelyacht. Vercharterer müssen sich vor Übergabe der Yacht überzeugen, dass der Charterer die erforderliche Sachkunde besitzt. Der Sportbootführerschein See wird als Sachkundenachweis nicht anerkannt, da Segeln weder zum Ausbildungs- noch zum Prüfungsstoff gehört. Auch Versicherungen verlangen einen Sachkundenachweis im Segeln, bevor sie einen (größeren) Schaden bezahlen.

Wer in seiner Freizeit nur Motorbootfahren möchte, erwirbt den SKS-Schein nicht. Motorbootfahrer machen den Sportbootführerschein See und anschließend in einer kleinen Theorieprüfung noch den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Maschine. Inhabern des Sportbootführerscheins See wird ja bekanntlich beim Erwerb des Binnenscheins etwa ein Viertel der Theorie- und die komplette Praxisprüfung erlassen.

Auch die Segler starten ihre Wassersportausbildung mit dem Sportbootführerschein See. Denn Voraussetzung für den Erwerb des SKS-Scheins ist der Besitz des Sportbootführerscheins See. Erst danach können sie ihre Ausbildung für den SKS-Schein beginnen. Wann sie starten, ist egal; Fristen gibt es nicht.

Auch die Segler sollten nach dem Sportbootführerschein See noch den Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Maschine erwerben. Denn wenn sie den SKS-Schein besitzen, wird ihnen ohne jede Prüfung der Sportbootführerschein Binnen auf Segeln erweitert. Sie können sich die theoretische und die praktische Segelprüfung beim Sportbootführerschein Binnen ersparen.

Das wissen viele angehende Segler nicht, die ihre Segelausbildung mit dem Sportbootführerschein Binnen beginnen. Sie müssen die praktischen Prüfungen doppelt ablegen und könnten durch Wahl der richtigen Reihenfolge viel Geld sparen. Nur wer in den nächsten Jahren ausschließlich Jollen segeln möchte, sollte zuerst den Sportbootführerschein Binnen machen.

Gewerbliche Tätigkeit

Für die Sport- und Freizeitschifffahrt in Deutschland ist der SKS-Schein ein freiwilliger Führerschein, nicht jedoch für gewerblichen Einsatz. Wer ein Sportboot gewerblich einsetzen möchte, sei es um als Motorbootfahrer Angel- und Wasserskifahrten anzubieten oder um andere Segler auszubilden, benötigt für Fahrten in der 12-sm-Zone den SKS-Schein. Das wird von der Wasserschutzpolizei auch regelmäßig kontrolliert.

SKS-Schein für die Antriebsart Maschine

Der SKS-Schein kann theoretisch in zwei Varianten ausgestellt werden, für Segelboote und Motorboote oder nur für Motorboote. Weil aber seit 1999 kein einziger SKS-Schein für die Antriebsart Maschine ausgestellt worden ist, wird die SKS-Ausbildung nur für die Antriebsart Maschine nicht mehr angeboten. Motorbootfahrer, die den SKS-Schein erwerben wollen, sollten also auch gleich Segeln lernen oder sie müssten ihre praktische Motorbootprüfung auf einer Segelyacht unter Maschine ablegen. Das ist jedoch sehr unbefriedigend, da sich die Fahreigenschaften von Motoryachten und Segelyachten unter Maschine ganz erheblich unterscheiden können.

Ausbildung und Prüfung

Der Sportküstenschifferschein baut auf den Sportbootführerschein See auf. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse erweitert und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt. Ein neues Thema ist Seesegeln; Seemannschaft, Wetterkunde und Verkehrsrecht werden vertieft. Termine dafür.

Lehrbuch dazu.

Besonders reizvoll ist die praktische Ausbildung, die auf einer Segelyacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern auch der Umgang mit dem Schiff auf See und im Hafen trainiert. Am Ende der Reise erfolgt die praktische SKS-Prüfung.

Die Reihenfolge der Ausbildung und der Prüfungen ist freigestellt; empfohlen wird jedoch zuerst die Theorieausbildung zu absolvieren, weil in der praktischen Prüfung auch Kenntnisse aus der SKS-Theorieausbildung abgefragt werden.

Alle Prüfungsteile (Theorie und Praxis) müssen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Prüfungsteile, die länger als 24 Monate zurückliegen, verfallen. Davon gibt es keine Ausnahme. Jegliche Verlängerung – egal aus welchen Gründen, sei es Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall – ist ausgeschlossen, auch wenn es nur um einen Tag gehen sollte.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

— 16 Jahre
— Besitz des Sportbootführerscheins See

Der Seemeilennachweis kann mit dem SKS-Ausbildungstörn erbracht werden.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 - 840 4538
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